Hier ausführlich die wichtigsten Änderungen:
- Geschwindigkeitsbegrenzung: Innerhalb der gesamten Ortslage Mötsch gilt
zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. - Vorfahrtsregelung "rechts vor links": An allen Kreuzungen und Einmündungen
innerhalb der Tempo 30-Zone gilt ausnahmslos die Vorfahrtsregel „rechts vor
links“. Dies bedeutet, dass Verkehrsteilnehmern, die von rechts kommen, die
Vorfahrt zu gewähren ist – es sei denn, die Vorfahrt wird explizit durch Beschilderung
(z.B. Stop-Schilder oder Vorfahrt gewähren) anders geregelt. - Erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich: Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere
Autofahrer, werden dringend gebeten, an Kreuzungen und Einmündungen besonders
aufmerksam zu sein und die Vorfahrt von rechts unbedingt zu beachten.
Die Stadt Bitburg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste, die neue
Geschwindigkeitsbegrenzung strikt einzuhalten und durch eine angepasste und
vorausschauende Fahrweise aktiv zu einem sicheren und rücksichtsvollen Miteinander in
Mötsch beizutragen.
Die Tempo 30-Zone dient dazu, die Wohnqualität zu steigern, den Lärmpegel zu senken und
die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer,
deutlich zu verbessern.